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Allgemeine Infos[]

Die Hauptaufgabe der FSK besteht in der Prüfung von Filmen, DVDs und sonstiger Medienträger (Videokassetten, Trailer, Werbefilme), die in Deutschland zur öffentlichen Vorführung vorgesehen sind.

Eine Pflicht zur Prüfung durch die FSK besteht nicht, jedoch haben sich die Mitglieder der SPIO dazu verpflichtet, nur von der FSK kontrollierte Produktionen zu veröffentlichen.

Einzelne Freigaben[]

FSK ab 0 freigegeben[]

Freigegeben ohne Altersbeschränkung (weiß) gemäß § 14 JuSchG FSK

Spiele mit dieser Altersfreigabe sind aus der Sucht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.

FSK ab 6 freigegeben[]

Freigegeben ab 6 Jahren (gelb) gemäß § 14 JuSchG FSK

Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.

FSK ab 12 freigegeben[]

Freigegeben ab 12 Jahren (grün) gemäß § 14 JuSchG FSK können schon ab 6 besucht werden gemäß § 1626 BGB § 1773 BGB

Aggressiv konkurrenzfördernde oder kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben herrschen vor. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Ficton Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Die Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.

FSK ab 16 freigegeben[]

Freigegeben ab 16 Jahren (blau) gemäß § 14 JuSchG FSK

Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.

FSK ab 18[]

Keine Jugendfreigabe (rot) gemäß § 14 JuSchG FSK

Ab 18 Jahren. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung oder die Erziehung zu einer eigenverantwortlich und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen ohne diese zu gefährden.

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